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LIEFERZEIT, LIEFERBEDINGUNGEN, ANNAHMEVERZUG, KEINE RÜCKNAHME MANGELFREIER WARE

(1) Liefertag ist der Tag der Aufgabe zum Versand. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Bei Terminvereinbarungen geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber deren Annahme bei Würdigung aller Umstände zuzumuten ist. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unverschuldete Ereignisse gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Unverschuldete Ereignisse sind auch Arbeitskämpfe, Störungen im eigenen Betriebsablauf, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, Störungen der Transportunternehmer, Störungen der Verkehrswege, Rohstoffmangel und behördlichen Eingriffen.

(2) Für durch Verschulden unseres Lieferanten verzögerte/unterbleibende Lieferungen/Leistungen haften wir nicht; wir sind im Gegenzug verpflichtet, unsere Ersatzansprüche gegen unseren Lieferanten oder Dritte in entsprechender Höhe an den Auftraggeber abzutreten. Scheitert der Auftraggeber mit der Schadloshaltung bei unserem Lieferanten endgültig, haften wir insoweit subsidiär unter Beachtung dieser AGB. Eine Verlängerung der Verjährungszeit ist damit nicht verbunden.

(3) Liegt ein unverschuldetes Ereignis im Sinne Abs. 1 vor, können wir unter Ausschluss weiterergehender Ansprüche des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten. Ist die zeitlich spätere Erfüllung in Folge der Verzögerung für den Auftraggeber ohne Interesse, kann er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

(4) Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, zu den nicht rechtzeitig abgenommenen Teilleistungen vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Zur Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Waren sind wir nicht verpflichtet. Rücklieferungen solcher Waren bedürfen immer unserer vorherigen Zustimmung. Sie erfolgen stets auf Kosten des Auftraggebers. Für den Fall der Rücknahme solcher Waren berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 % des Auftragswerts.



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